Verein
Der Verein Wohnen im Ernhaus e.V. wurde am 10. Oktober 2009 gegründet. Sitz des Vereins ist die Dorfstraße 4 in 16845 Sieversdorf-Hohenofen.
Die Registrierung als eingetragener Verein erfolgte unter dem Aktenzeichen VR 4051 NP beim Amtsgericht Neuruppin.
Die Gemeinnützigkeit ist mit Bescheid nach §60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO festgestellt.
Freistellungsbescheid für 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 zur Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer liegt vor.
Die Vereinssatzung kann hier eingesehen werden.
Die Registrierung als eingetragener Verein erfolgte unter dem Aktenzeichen VR 4051 NP beim Amtsgericht Neuruppin.
Die Gemeinnützigkeit ist mit Bescheid nach §60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO festgestellt.
Freistellungsbescheid für 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 zur Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer liegt vor.
Die Vereinssatzung kann hier eingesehen werden.
Der Zweck des Vereins besteht in der Förderung der Denkmalschutzes und der Altenpflege.
Die Webseite gibt einen Überblick über die Aktivitäten bei der Erhaltung eines unter Denkmalschutz stehenden mitteldeutschen Ernhauses.
Die Webseite gibt einen Überblick über die Aktivitäten bei der Erhaltung eines unter Denkmalschutz stehenden mitteldeutschen Ernhauses.
Förderung und Spenden
Der Verein wird finanziell unterstützt und gefördert. Daher gilt besonderer Dank allen Institutionen, Firmen und Personen, die sich mit Spenden jedweder Art am Erhalt des Ernhauses beteiligt haben. Zu nennen sind auch die vielen Stunden von Vereinsmitgliedern und Freunden im Rahmen von Arbeiten am Ernhaus bzw. auf dem Grundstück.
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz rief in ihrer Zeitschrift MONUMENTE zu einer Spendenaktion auf unter dem Titel "Denkmal in Not". In den zurückliegenden Jahren konnten bei der Sicherung des Objekts und der bestandsgemäßen Erfassung und historischen Aufarbeitung Mittel der Deutschen Stiftung Denkmalschutz als auch des Landes Brandenburg BLDAM in Anspruch genommen werden.
Möchten auch Sie mit einer Spende unsere Arbeit unterstützen, dann nehmen sie Kontakt zu uns auf,
oder überweisen sie ihre Spende auf das Konto des Vereins Wohnen im Ernhaus e.V.
bei der Sparkasse Ostprignitz Ruppin
DE27 1605 0202 1550 0065 21 .
Sie erhalten eine Spendenbescheinigung im Sinne des § 10b Einkommensteuergesetz.
oder überweisen sie ihre Spende auf das Konto des Vereins Wohnen im Ernhaus e.V.
bei der Sparkasse Ostprignitz Ruppin
DE27 1605 0202 1550 0065 21 .
Sie erhalten eine Spendenbescheinigung im Sinne des § 10b Einkommensteuergesetz.



